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   VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23   

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VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23 (https://dejure.org/2023,37930)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2023 - 19 L 225.23 (https://dejure.org/2023,37930)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. November 2023 - 19 L 225.23 (https://dejure.org/2023,37930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 9a Abs 2 WoEigG, § 14 WoEigG, § 18 WoEigG
    Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung: Geldendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum sowie eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch einen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentümer kann sich auf Verletzung des Rücksichtnahmegebots berufen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondereigentümer kann sich auf Verletzung des Rücksichtnahmegebots berufen!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 2373/20

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen als "geborene"

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum, die der Eigentümergemeinschaft als - nach der überkommenen Begrifflichkeit - "geborene" Ausübungsbefugnis zusteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - OVG 10 S 25/23 - EA S. 4; siehe schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 S 2373/20 - juris Rn. 21; Suilmann, in: Bärmann, WEG, 15. Aufl. 2023, § 9a Rn. 61; Staudinger/Jacoby, WEG, 2023, § 9a Rn. 165).

    Die früher teils gegenteilige Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum lediglich um eine "gekorene" Ausübungsbefugnis handele, sodass ohne entsprechenden Beschluss der Gemeinschaft auf Grundlage des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung auch der einzelne Sondereigentümer eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentum geltend machen können sollte, ist durch die geänderte Rechtslage überholt; die Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a.F. ist entfallen (siehe schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 S 2373/20 - juris Rn. 22 sowie das Urteil der Kammer vom 14. November 2022 - VG 19 K 351/21 - UA S. 8 f.; ebenso Abramenko, in: Jennißen, WEG, 8. Aufl. 2023, 9a Rn. 84; Müller, in: BeckOK WEG, 54. Edition, Stand 2. Oktober 2023, § 9a Rn. 105).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2023 - 10 S 25.23

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde; Erstinstanzliche Ablehnung als

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum, die der Eigentümergemeinschaft als - nach der überkommenen Begrifflichkeit - "geborene" Ausübungsbefugnis zusteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - OVG 10 S 25/23 - EA S. 4; siehe schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 S 2373/20 - juris Rn. 21; Suilmann, in: Bärmann, WEG, 15. Aufl. 2023, § 9a Rn. 61; Staudinger/Jacoby, WEG, 2023, § 9a Rn. 165).

    Anders als beim Gebietserhaltungsanspruch oder dem Gebietsprägungserhaltungsanspruch ist es zwar auch nach neuer Rechtslage durchaus möglich, dass sich ein Sondereigentümer auf eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen kann, allerdings nur dann, wenn die besorgte Beeinträchtigung ausschließlich oder zumindest auch sein Sondereigentum betrifft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - OVG 10 S 25/23 - EA S. 4 unter Verweis auf VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 9 CS 08.1330 - juris Rn. 2).

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Im Anwendungsbereich der Vorschrift stehen die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung ausschließlich dem Verband und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Darunter ist der von § 15 Abs. 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung vermittelte Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Gebiets zu verstehen, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht; Voraussetzung der Unvereinbarkeit eines Vorhabens ist dabei, dass das Vorhaben das nachbarliche Austauschverhältnis stört und eine Verfremdung des Gebietes einleitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28/91 - juris Rn. 23 m.w.N.; siehe auch Beschluss der Kammer vom 17. November 2020 - VG 19 L 286/20 - EA S. 10 f.).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll daher jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 4 B 55/07 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt namentlich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 - NVwZ 2013, 719, 723 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1/04 - NVwZ 2005, 328, 330 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330

    Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Anders als beim Gebietserhaltungsanspruch oder dem Gebietsprägungserhaltungsanspruch ist es zwar auch nach neuer Rechtslage durchaus möglich, dass sich ein Sondereigentümer auf eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen kann, allerdings nur dann, wenn die besorgte Beeinträchtigung ausschließlich oder zumindest auch sein Sondereigentum betrifft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - OVG 10 S 25/23 - EA S. 4 unter Verweis auf VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 9 CS 08.1330 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17

    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Bei der gebotenen Gesamtschau sind der Gebietscharakter, die Vorprägung der Grundstücke in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit der Beteiligten zu würdigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 21).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08

    Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23
    Ist eine Baugenehmigung in dieser Hinsicht inhaltlich nicht hinreichend bestimmt, führt dies zu einem Abwehrrecht des Nachbarn, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf solche Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften auszuschließen und - zusätzlich - wenn die insoweit mangelhafte Baugenehmigung aufgrund dessen ein Vorhaben zulässt, von dem der Nachbar konkret unzumutbare Auswirkungen zu befürchten hat (Kohl, in: Mayer/Achelis/von Alven-Döring/Hellriegel/Kohl/Rau, BauO Bln, 7. Aufl. 2021 § 71 Rn. 90; OVG Greifswald, Urteil vom 10. April 2018 - 3 LB 133/08 - juris Rn. 73; OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 2 A 2423/15 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 2 A 2423/15

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Bestimmtheit und Nachbarschutzes

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 1 ME 50/21

    Austauschverhältnis, nachbarliches; Baugenehmigung; Baugrenze; Baulinie;

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 1 ZB 21.684

    Erfolgreiche Nachbarklage wegen fehlender Bestimmtheit der Baugenehmigung

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Die Kammer geht zwar davon aus, dass damit die rechtliche Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, nunmehr ausschließlich der Eigentümergemeinschaft als - nach der früheren Begrifflichkeit - "geborene" Ausübungsbefugnis zusteht und sich diese insbesondere auf den Gebietsgewährleistungsanspruch als grundstückbezogenen Anspruch erstreckt (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. November 2023 - VG 19 L 225/23 -) .
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